Allgemeine Geschäftsbedingungen für Software-as-a-Service der Stenon GmbH

Die Stenon GmbH, Hegelallee 53, 14467 Potsdam („Stenon“) bietet eine Online-Plattform zur Auswertung der mit der Stenon-Hardware erzeugten Messergebnisse von Bodenproben an. Die Online-Plattform wird über ein Dashboard über handelsübliche Browser bzw. über die Stenon-Hardware gesteuert und beruht auf einer kostenpflichtig bereitgestellten IT-Infrastruktur auf Grundlage von Software-as-a-Service („Software“). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Stenon und dem Kunden über die Nutzung der Software.

Die Dienstleistungen von Stenon richten sich ausschließlich an Unternehmer.

1. Gegenstand und Zustandekommen des Vertrages; AGB des Kunden

1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die kostenpflichtige Bereitstellung der Software durch Stenon. 

1.2
Die Nutzung der Software wird nur Unternehmen im Sinne des § 14 BGB angeboten. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1.3
Der Kaufvertrag zwischen Stenon und dem Kunden kommt zustande durch Unterzeichnung des von Stenon an den Kunden übermittelten Angebots auf Abschluss eines Kaufvertrags zu diesen Geschäftsbedingungen durch den Kunden, wobei auch eine Unterzeichnung mittels einfacher, nicht qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. durch Pandadoc oder Docusign) oder Übersendung einer elektronischen Kopie einer unterzeichneten Fassung (z.B. per E-mail oder per Fax) ausreicht. Mündliche Abreden oder Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch vertretungsberechtigte Mitarbeiter von Stenon. 

1.4
Dem Account des Kunden können auch zu späteren Zeitpunkten weitere Messgeräte hinzugefügt werden.

1.5
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2. Leistungen von Stenon

2.1
Stenon stellt dem Kunden zeitlich befristet auf die Laufzeit des Vertrages Zugriff auf die Software über das Internet bereit („Software-as-a-Service“). Betrieb und Wartung der Software und der IT-Infrastruktur auf der sie läuft obliegen Stenon. Ort der Leistungsübergabe ist der Routerausgang des Rechenzentrums. Der Kunde hat selbstständig dafür zu sorgen, die Leistung entgegennehmen zu können. Insbesondere ist die Bereitstellung der dazu erforderlichen Hard- und Software (z.B. Browser) durch Stenon nicht Vertragsbestandteil. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Zugang zu den Quellcodes der von Stenon bereitgestellten Software. Die Bedienung der Software obliegt dem Kunden.

2.2.
Der genaue Umfang der von Stenon bereitzustellenden Leistungen ergibt sich aus der bei Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung. 

2.3
Die geschuldete durchschnittliche Verfügbarkeit der Software beträgt 99% im Monatsmittel, d.h. die Software kann bis zu 7,5 Stunden pro Monat nicht verfügbar sein. Ausgenommen davon sind erforderliche geplante Wartungsarbeiten sowie Störungen, die nicht im Einflussbereich von Stenon liegen wie insbesondere höhere Gewalt. Stenon wird den Kunden nach Möglichkeit über geplante Wartungsarbeiten rechtzeitig in Textform an den gegenüber Stenon benannten Ansprechpartner in Kenntnis setzen. Allerdings bleibt es Stenon ausdrücklich vorbehalten, falls erforderlich, auch unangekündigte Wartungsarbeiten durchzuführen, insbesondere wenn dies für die Daten- und/oder Betriebssicherheit erforderlich ist.

2.4
Stenon führt täglich Datensicherungen der vom Kunden in der Software hinterlegten Daten durch, die drei Tage aufbewahrt bleiben. Eine individuelle Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Datensicherungen erfolgt nicht und ist nicht geschuldet.

2.5
Stenon stellt dem Kunden eine Dokumentation der Software sowie Hinweise zu deren Benutzung in elektronischer Form in deutscher und/oder englischer Sprache online zum Abruf zur Verfügung. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Dokumentation oder Benutzungshinweise zu bearbeiten, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen. Eine gedruckte Dokumentation wird nicht geschuldet.

2.6
Stenon ist berechtigt, zur Leistungserbringung nach eigenem Ermessen Subunternehmer als Erfüllungsgehilfen zu beauftragen.

2.7
Stenon ist berechtigt aber nicht verpflichtet, den Funktionsumfang der Software zu erweitern und weiterzuentwickeln. Es bleibt Stenon vorbehalten, Erweiterungen und/oder Weiterentwicklungen nur gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgeltes anzubieten. Bucht der Kunde eine Erweiterung oder Weiterentwicklung kostenpflichtig durch eine entsprechende Ergänzungsvereinbarung zu diesem Vertrag hinzu, gelten für diese Buchung diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend. Stellt Stenon nach Vertragsschluss erweiterte oder zusätzliche Funktionen kostenlos zur Verfügung, gelten diese bereitgestellten Funktionen als freiwillige Leistung von Stenon.

2.8
Stenon kann den Funktionsumfang der Software jederzeit in für den Kunden zumutbarem Maße ändern. Die Änderung ist insbesondere zumutbar, wenn sie aus wichtigem Grund erforderlich wird – zum Beispiel durch Störungen der Leistungserbringung durch Subunternehmer oder aus sicherheitstechnischen Gründen – und die in der Leistungsbeschreibung definierten Leistungsmerkmale im Wesentlichen sowie die Hauptleistungspflichten von Stenon erhalten bleiben. Betreffen die Änderungen nicht ausschließlich Erweiterungen der Funktion oder nicht nur unwesentliche Bestandteile der von Stenon zu erbringenden Leistungen, wird Stenon den Kunden über die Änderung mindestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten per E-Mail hinweisen.

2.9
Stenon ist berechtigt, den Zugang des Kunden zu der Software zu sperren, wenn 

a) Anhaltspunkte bestehen, dass die Zugangsdaten des Kunden missbraucht wurden oder werden oder die Zugangsdaten einem unbefugten Dritten überlassen wurden oder werden oder Zugangsdaten durch mehr als eine natürliche Person verwendet werden;

b) Anhaltspunkte bestehen, dass sich Dritte anderweitig Zugang zu der dem Kunden bereitgestellten Software verschafft haben; 

c) die Sperrung aus technischen Gründen erforderlich ist;

d) Stenon gesetzlich, gerichtlich oder behördlich zur Sperrung verpflichtet ist;

e) der Kunde mehr als zwei Wochen mit der Zahlung des vereinbarten Entgelts in Verzug ist;

f) der Kunde falsche oder ungültige Kontaktdaten hinterlegt hat und eine Kommunikation zwischen Stenon und dem Kunden nicht mehr möglich ist;

g) der Kunde falsche Zahlungsdaten hinterlegt hat und eine regelmäßige Erfüllung der Leistungspflichten des Kunden nicht gewährleistet ist.

Stenon soll die Sperrung dem Kunden spätestens einen Werktag vor Inkrafttreten der Sperrung mindestens in Textform ankündigen, soweit die Ankündigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen zumutbar und mit dem Zweck der Sperrung vereinbar ist.

3. Pflichten des Kunden

3.1
Der Kunde hat die Zugangsdaten zu der Software sicher zu verwahren und darf diese nur jeweils berechtigten Mitarbeitern zugänglich machen. Der Kunde erkennt insbesondere an, dass er für alle ausgelösten Analysen haftet, die mit seinem Account ausgelöst werden, es sei denn er hat einen etwaigen Missbrauch nicht zu vertreten. Der Kunde verpflichtet sich, seine Mitarbeiter zum vertraulichen Umgang mit den Zugangsdaten zu verpflichten und Stenon unverzüglich in Kenntnis setzen, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten unbefugten Personen bekannt geworden sein könnten.

3.2
Der Kunde hat seine Daten selbst regelmäßig und gefahrentsprechend zu sichern, soweit ihm dies technisch möglich ist. Dies gilt sowohl für die Daten auf den lokalen Systemen des Kunden als auch für diejenigen Daten, die der Kunde auf der von Stenon bereitgestellten IT-Infrastruktur speichert.

3.3
Der Kunde räumt Stenon an sämtlichen Inhalten und Rohdaten, die er im Rahmen der Nutzung der Software auf die Server von Stenon überträgt, ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, die Inhalte insoweit zu nutzen, wie dies zur Erfüllung des Vertrages mit dem Kunden erforderlich ist, insbesondere die Inhalte zu vervielfältigen und sie entsprechend der Einstellungen des Kunden auf der Plattform zu verwenden und den Endnutzern und sonstigen Dritten zugänglich zu machen, sowie die übermittelten Inhalte und Rohdaten sowie daraus generierte Messwerte und Analysen in anonymisierter Form zur Verbesserung der Stenon-Software (z.B. durch maschinelles Lernen) zu verwenden. Stenon ist berechtigt, an seine Erfüllungsgehilfen Unterlizenzen zu erteilen, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist. Im Übrigen ist das Nutzungsrecht nicht übertragbar. Stenon ist berechtigt, über die Dauer des Vertrages hinaus Inhalte des Kunden vorzuhalten, soweit dies technisch oder rechtlich erforderlich ist. Insbesondere ist Stenon befugt, Sicherungskopien der vom Kunden bereitgestellten Inhalte aufzubewahren und solche Informationen vorübergehen oder dauerhaft zu speichern, die für Buchhaltungs-, Dokumentations- und Abrechnungszwecke benötigt werden.

4. Umfang der Nutzungsrechte

4.1
Mit Vertragsbeginn räumt Stenon dem Kunden das zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte, nicht ausschließliche, weltweite, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software vertragsgemäß und im jeweils vereinbarten Umfang zu nutzen. Alle weiteren Rechte bleiben vorbehalten.

4.2
Von der Rechteeinräumung ausgenommen sind Bestandteile der Software die für den Kunden erkennbar Rechten Dritter und insbesondere Open Source Lizenzen unterliegen. Als erkennbar gelten insbesondere solche Bestandteile, die von Stenon innerhalb der Software oder in mitgelieferten Textdateien als Inhalte Dritter offengelegt werden.

4.3
Der Kunde darf die Software nur zu unternehmensinternen Zwecken nutzen und die Nutzung insbesondere nicht seinerseits in einem SaaS-Modell an Dritte zu deren eigener Nutzung vermitteln, gleich ob entgeltlich oder unentgeltlich.

5. Informationen zum Datenschutz

5.1
Stenon verarbeitet keine personenbezogenen Daten im Auftrag des Kunden. Stenon erhebt und nutzt personenbezogene Daten des Kunden (insb. Namen und Kontaktdaten der Ansprechpartner im Unternehmen des Kunden) im Übrigen nach Maßgabe der anwendbaren Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO. Weitere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung.

6. Entgelte

6.1
Der Kunde zahlt für die Nutzung der Software an Stenon das jeweils vereinbarte Entgelt gemäß der jeweils vereinbarten Leistungsbeschreibung. 

6.2
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die Entgelte monatlich und netto zzgl. anwendbarer Umsatzsteuer für den vertraglich vereinbarten Leistungszeitraum.

6.3
Soweit nicht in der Leistungsbeschreibung abweichend angegeben erfolgt die Rechnungstellung für Leistungspakete jeweils bei Buchung des Leistungspaketes im Voraus. Die in Rechnung gestellten Entgelte sind mit Rechnungsstellung fällig. Erteilt der Kunde Stenon ein SEPA-Lastschriftmandat, bucht Stenon den Rechnungsbetrag nicht vor dem siebten Tag nach Rechnungsdatum und der SEPA-Vorabankündigung (Pre-Notification) vom vereinbarten Konto ab.

7. Gewährleistung

7.1
Für kostenlose Leistungen gelten die insoweit einschlägigen gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. 

7.2
Im Übrigen haftet Stenon für Mängel bei der Bereitstellung der Software ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.

7.3
Mängel sind wesentliche Abweichungen von dem vertraglich vereinbarten Funktionsumfang der Software.

7.4
Sind die von Stenon nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen mangelhaft, wird Stenon innerhalb angemessener Frist und nach Zugang einer schriftlichen Mängelrüge des Kunden die Leistungen nach seiner Wahl nachbessern oder erneut erbringen. Beim Einsatz von Software Dritter, die Stenon zur Nutzung durch den Kunden lizenziert hat, besteht die Mängelbeseitigung in der Beschaffung und Einspielung von allgemein verfügbaren Upgrades, Updates oder Patches. 

7.5
Als Nachbesserung gilt auch die Bereitstellung von Nutzungsanweisungen, mit denen der Kunde aufgetretene Mängel zumutbar umgehen kann, um die Software vertragsgemäß zu nutzen.

7.6
Schlägt die mangelfreie Erbringung der Leistungen aus Gründen, die Stenon zu vertreten hat, auch innerhalb einer vom Kunden schriftlich gesetzten angemessenen Frist fehl, kann der Kunde die vereinbarte Vergütung um einen angemessenen Betrag mindern. 

7.7
Soweit ein Entgelt laufzeitbezogen vereinbart ist, ist das Recht zur Minderung für jeden Monat in dem der Mangel fortbesteht auf die Höhe des den mangelhaften Leistungsteil betreffenden monatlichen Festpreises beschränkt. Erreicht die Minderung nach dieser Ziffer in zwei aufeinander folgenden Monaten oder in zwei Monaten eines Quartals den genannten Höchstbetrag, kann der Kunde den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

7.8
Der Kunde wird Stenon eventuell auftretende Mängel unverzüglich in Schriftform oder per E-Mail anzeigen. Weiterhin wird der Kunde Stenon bei der Behebung von Mängeln unentgeltlich unterstützen und Stenon insbesondere sämtliche Informationen und Dokumente zukommen lassen, die Stenon für die Analyse und Beseitigung von Mängeln benötigt.

8. Schadensersatz und Haftung

8.1
Die gesetzliche Haftung von Stenon für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist unbeschränkt.

8.2
Für einfache Fahrlässigkeit in anderen als den in Ziffer 8.1 genannten Fällen haftet Stenon nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht im Sinne dieser Ziffer ist eine Pflicht deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Vertragspartner deswegen regelmäßig verlassen darf.

8.3
Stenon haftet im Fall von Ziffer 8.2 nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden.

8.4
Die Haftung gemäß der vorstehenden Ziffer 8.2 ist auf den im Zeitpunkt des Vertragsschluss typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.5
Die Haftung für Schäden aufgrund von Datenverlust ist im Fall von Ziffer 8.2 auf den Betrag der Wiederherstellung der Daten beschränkt, der auch bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Sicherung der Daten durch den Kunden angefallen wäre.

8.6
Diese Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der Organe, Mitarbeiter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen von Stenon.

8.7
Eine etwaige Haftung von Stenon für gegebene Garantien (die ausdrücklich als solche zu bezeichnen sind) und für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

8.8
Eine weitergehende Haftung von Stenon ist ausgeschlossen.

9. Vertraulichkeit und Geheimhaltung

9.1
Der Kunde verpflichtet sich, vertrauliche Informationen und Unterlagen („vertrauliche Informationen“) von Stenon, die entweder offensichtlich als vertraulich anzusehen sind oder von Stenon als vertraulich bezeichnet wurden, wie Betriebsgeheimnisse zu behandeln, Dritten nicht zugänglich zu machen, und angemessen gegen unbefugte Offenlegung, Weitergabe und Zugriffe zu schützen. Als Dritte im Sinne dieser Vereinbarung gelten auch verbundene Unternehmen, an denen der Kunde keine Kapital- und Stimmenmehrheit besitzt. Die Mitarbeiter des Kunden sowie sonstige vom Kunden beauftragte Dritte (einschließlich Subunternehmer und Freelancer) sind entsprechend zu verpflichten.

9.2
Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere die Software selbst sowie sämtliche Technologien von Stenon, und Auskünfte, die Stenon im Rahmen von Supportanfragen oder der Zusammenarbeit zwecks Fehlerbehebung erteilt. Die von Stenon eingeräumten Nutzungsrechte bleiben jedoch unberührt.

9.3
Der Kunde ist berechtigt, die ihm zugänglich gemachten Informationen und Unterlagen an Dritte weiterzugeben, sofern und soweit dies für die Erfüllung dieses Vertrages oder die Ausübung vertraglicher Rechte unerlässlich ist oder dies aus gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Gründen zwingend erforderlich ist. Bei Anfragen von Dritten, Gerichts- oder Verwaltungsbehörden betreffend die Offenlegung von vertraulichen Informationen hat der Kunde Stenon unverzüglich schriftlich oder in Textform zu informieren und Stenon in seinen Bestrebungen zur Verhinderung der Offenlegung der vertraulichen Informationen zu unterstützen.

9.4
Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht, soweit die vertraulichen Informationen dem Kunden schon vor der Offenlegung durch Stenon bekannt waren, allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden des Kunden bekannt werden, vom Kunden ohne Zugriff auf die vertraulichen Informationen von Stenon selbst entwickelt wurden oder dem Dritten durch einen gutgläubigen, dazu berechtigten Dritten zur Kenntnis gebracht werden. Vorbehalten bleiben die zwingenden gesetzlichen Aufklärungspflichten. Beruft sich der Kunde auf einen oder mehrere der vorgenannten Gründe, hat er sie durch die Vorlage geeigneter Beweismittel zu belegen.

9.5
Die Geheimhaltungspflicht beginnt mit der Kenntnisnahme der vertraulichen Informationen und besteht über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages und darüber hinaus fünf Jahre ab Kündigung oder Ende der Vertragslaufzeit, soweit gesetzliche Bestimmungen keine längere Geheimhaltungspflicht vorsehen. Der Kunde gewährleistet im Rahmen des rechtlich Möglichen, dass die Geheimhaltungspflichten auch für seine Rechtsnachfolger, Zessionare und verbundene Unternehmen verbindlich sind.

9.6
Während der Geltungsdauer dieser Geheimhaltungspflicht sind vertrauliche Informationen auf erstes Verlangen von Stenon unverzüglich, unbeschädigt und vollständig zurückzugeben. Stenon kann zudem anordnen, dass bestimmte vertrauliche Informationen zu vernichten, zu löschen oder in sichere Verwahrung zu nehmen sind und dass der Vollzug von dem Kunden schriftlich bestätigt wird. Die vorstehenden Regelungen in dieser Ziffer gelten nur soweit dies die vertragskonforme Nutzung der vertraglichen Leistung nicht erheblich beeinträchtigt.

9.7
Unbeschadet der vorstehenden Regelungen ist Stenon berechtigt, den Kunden unter Nennung des vollen Firmennamens und unter Nutzung des Firmenlogos in Marketingmaterialien (einschließlich Webseiten) als Referenzkunden zu benennen.

9.8
Mit Ausnahme von Ziffer 9.7 begründen die vorstehenden Regelungen keinerlei immaterialgüterrechtlichen Nutzungsrechte. Sämtliche unter diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

10. Laufzeit und Kündigung

10.1
Die Laufzeit endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit.

10.2
Stenon ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde länger als sechs Wochen mit der Zahlung eines vereinbarten Entgelts in Verzug ist und Stenon die Kündigung mit einer Frist von zwei Wochen zum Inkrafttreten der Kündigung in Text- oder Schriftform dem Kunden gegenüber angedroht hat.

10.3
Stenon bleibt vorbehalten, die Funktionalität der Client-Software oder der IT-Infrastruktur aus anderen als den in Ziffer 2.7 und 2.8 genannten Gründen unter den Voraussetzungen der Ziffer 11 einzuschränken oder einzustellen. 

10.4
Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

11. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

11.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können zwischen dem Kunden und Stenon durch entsprechende Vereinbarung wie nachfolgend beschrieben geändert werden, wenn die Änderung wegen einer Änderung des geltenden Rechts (einschließlich der Rechtsprechung) oder aus ähnlich zwingenden Gründen nötig ist und die Hauptleistungspflichten der Parteien dadurch nicht zum Nachteil des Kunden verändert werden: Stenon übermittelt die geänderten Bedingungen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform und weist auf die Neuregelungen sowie das Datum des geplanten Inkrafttretens gesondert hin. Zugleich wird Stenon dem Kunden eine angemessene, mindestens sechs Wochen lange Frist für die Erklärung einräumen, ob er die geänderten Nutzungsbedingungen für die weitere Inanspruchnahme der Leistungen akzeptiert. Erfolgt innerhalb dieser Frist, welche ab Erhalt der Nachricht in Textform zu laufen beginnt, keine Erklärung, so gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart. Stenon wird den Kunden bei Fristbeginn gesondert auf diese Rechtsfolge, d.h. das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Bedeutung des Schweigens hinweisen.

12. Schlussbestimmungen

12.1
Änderungen und Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.

12.2
Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Vertragsformular und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen die Regelungen des Vertragsformulars den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Im Falle von Widersprüchen zwischen sonstigen Anlagen, dem Vertragsformular oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen die Regelungen der sonstigen Anlagen vor.

12.3
Der Kunde kann gegen Forderungen von Stenon nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig zuerkannt ist oder in einem synallagmatischen Verhältnis zu dem jeweils betroffenen Anspruch steht.

12.4
Die Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen dienen ausschließlich der Verständlichkeit und sind rechtlich unverbindlich.

12.5
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.6
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Potsdam, vorausgesetzt die Vertragsparteien sind Kaufleute oder der Kunde hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat oder hat seinen festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ins Ausland verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort ist im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt.

Stand: 01.12.2023

Leistungsbeschreibung Software-as-a-Service
1. Funktionen der Software

1.1
Farm Management

  • Anlegen von Feldern durch direktes Zeichnen oder Importieren von Shape-Dateien (nur ausgewählte Shape-Formate sind zulässig)

  • Anlegen und Verwalten von verschieden Betrieben

  • User-Management pro Betrieb

  • Individuelle Zuweisung von Messgeräten (FarmLab) pro Betrieb

1.2
Messungen

Der Messbereich des Geräts hängt von der Art des Bodens ab. Das Messergebnis gilt für eine Messtiefe von 0-30 cm. Das FarmLab ist nur für die Bodenanalyse von sandigen, schluffigen und lehmigen Böden vorgesehen. Der Messbereich über alle Bodentypen ist unten dargestellt.

Nährstoffe
1. Nmin >1 bis < 4.5 mg/100g
2. N-total >0.05 bis < 0.3 %
3. P >2.5 bis < 25 mg/100g
4. K >7 bis < 17 mg/100g
5. Mg >2.5 bis < 22 mg/100g
Bodengesundheit
1. Corg-Total > 0.75 bis < 3%
2. Humus >1.25 bis < 5.25 %
3. Bodenfeuchtigkeit >5 bis 25 vol%
4. Bodentemperatur >0 bis 50°C
5. Textur Sand, Lehm, Schluff
6. pH 6.0 > bis <7.8
Microclimate
1. UVA Strahlung gering, moderat, hoch
2. UVB Strahlung gering, moderat, hoch
3. VIS Strahlung gering, moderat, hoch
4. IF Strahlung gering, moderat, hoch
5. Luftfeuchtigkeit 10 - 90 %r.F.
6. Luftdruck 300 bis 1100hPa
7. Lufttemperatur -40 bis +85°C

Messungen nach der Düngung sind erst nach den folgenden Wartezeiten zulässig:

  • Nach der organischen Düngung ist eine Wartezeit von 8 Wochen erforderlich (für Kompost-, Mist- und Pelletdünger gelten besondere Regeln, diese Dünger müssen ausreichend zersetzt sein, daher wird eine Wartezeit von mehr als 8 Wochen empfohlen)

  • Nach der mineralischen Düngung ist eine Wartezeit von 4 Wochen erforderlich. Zusätzlich müssen mindestens 30 mm Niederschlag während dieser Wartezeit gefallen sein.

1.3
Datenspeicherung und Datenaufbereitung

  • Visualisierung der erhobenen Messdaten

  • Interpolation der räumlichen Konzentrationsunterschiede mit einstellbarer Auflösung

  • Schlagkartierung

  • Erstellung von Applikationskarten für teilflächenspezifische Düngung

  • zeitliche Filterung von Messdaten

  • Speicherung der Rohdaten zeitlich unbegrenzt. Daten können durch Kundenservice gelöscht werden

1.4
Düngemittel-Empfehlung

  • Düngemittel-Empfehlung für verschiedene Nährstoffe basierend auf Düngeverordnung - DüV (Achtung, die Software kann nur eine Empfehlung geben, ein Nutzer muss diese sachkundig auf Plausibilität prüfen)

  • Bereitstellung von flächenspezifischen Düngemittelkarten zur direkten Anwendung in ausge- wählten Düngemittelstreuern (Achtung, die Software kann nur eine Empfehlung geben, ein Nutzer muss diese sachkundig auf Plausibilität prüfen)

2. Inklusivmessungen

Während der Laufzeit einer Hardware-Miete sind alle in Ziffer 1.2 genannten Messungen mit den gemieteten Geräten kostenlos.